Da gerade im Internet wieder einmal verwirrende Meldungen kursieren,erscheint es uns notwendig, Züchter und Mitgliederüber den aktuellen Status zum Tierzuchtrecht der EU zu geben.
Das aktuelle EU-Tierzuchtrecht hat sich nicht geändert. Eine mögliche Neufassung bzw. Überarbeitung liegt in den entsprechenden Gremien zur Prüfung, Überarbeitung und zur Erstellung einer EU-Beschlussfassung, die voraussichtlich im November 2021 erfolgen soll.
Die DQHA als Zuchtverband der Rasse American QuarterHorse in Deutschland und AQHA Affiliateverfügt über den Zugriff zu den DNA-Markern. Aktuell besteht nach geltendem EU-Recht kein Handlungsbedarf, da dort eine einmalige Ablage der Marker ausreichend ist. Wir setzen uns über unsere Vertreter in Brüssel mit Nachdruck dafür ein, die Dinge zu vereinfachen, handhabbarer zu machen und in Europa weiter zu standardisieren.
An dieser Stelle noch einmal einen ausdrücklichen Dank an die AQHA, dem European Committee und International Director Sierra Kane, die uns auch in diesem Sachverhalt maximal unterstützen und gemäß dem gezeichneten Data Share Agreement zwischen AQHA und DQHA, sowie dem wiedererlangten Affiliate Status der DQHA, den Zugriff auf die DNA-Marker gewähren.
Dieses Wissen zeichnet einen Zuchtverband egal welcher Rasse aus, dessen oberstes Ziel ist, diese Rasse zu schützen und zu fördern. Verständlich das dieser Nukleus der Rasse nicht beliebig an dritte Unternehmungen weitergegeben wird.