Während die FEI immer noch keinen wirksamen Weg gefunden hat, das übermäßige Einrollen von Pferdehälsen zu unterbinden, haben die Schweizer es in ihrer Tierschutzverordnung jetzt verboten. Die überarbeitete Verordnung der Schweiz enthält neue Regeln zum Schutz von Pferden. Neben dem Barren von Springpferden ist seit Januar dieses Jahres unter Artikel 21 verboten, was gern vornehm als „Hyperflexion“ und umgangssprachlich als „Rollkur“ bezeichnet wird.
Tierschutzrelevant seien besondere “Extremfälle, bei denen die falsche Einwirkung des Reiters bzw. falsche Verwendung des Hilfsmittels sowie die unnatürliche Haltung des Pferdes offensichtlich sind und die Hyperflexion über mehrere Minuten andauert“, heißt es. Die Schweiz ist damit das erste Land, das per Gesetz der Rollkur einen Riegel vorschiebt.
Was sich für Pferde ändert:
Dieser Artikel 21 verbietet auch das Coupieren der Schweifrübe, das Erzeugen einer unnatürlichen Hufstellung, das Verwenden schädlicher Hufbeschläge und das Anbringen von Gewichten im Hufbereich, das Antreiben oder Bestrafen mit elektrisierenden Geräten wie stromführenden Sporen, Gerten oder Viehtreibern, den Einsatz von Pferden mit durchtrennten oder unempfindlich gemachten Beinnerven, mit überempfindlich gemachter Haut an den Gliedmaßen oder mit an den Gliedmaßen angebrachten schmerzverursachenden Hilfsmitteln im Sport, das Entfernen der Tasthaare und das Anbinden der Zunge.