Eine Zeitschrift, die solch tierquälerisches Verhalten wie das Manipulieren von Pferden mit Tackernadeln überhaupt nur in Erwägung zieht und dann auch noch auf der Titelseite abbildet, entspricht nicht meinen ethischen Grundsätzen in bezug auf Tierhaltung.
Ob von einer Fachkraft mit sterilen Nadeln ausgeführte Akupunktur hilfreich ist, kann ich nicht beurteilen, aber das Traktieren von Pferden mit Tackernadeln ist sicherlich auch im Sinne des Tierschutzrechtes mehr als fragwürdig. Ob die Darstellung und der Aufruf zu solchen Praktiken eine strafrechtliche Relevanz hat, lasse ich hier mal dahingestellt sein.
Andrea Vater, Wendeburg
Anm.:
Es wird nicht dadurch etwas zum „tierquälerischen Verhalten“, dass jemand es so bezeichnet. In dem Artikel ging es um eine durch eine Fachkraft (Tierarzt) ausgeführte Akupunktur. Inwieweit eine Sterilisation erfolgte, wurde nicht erwähnt.
Das Tackern ist heute keine unübliche Behandlung durch den Tierarzt und wird bei vielen oberflächlichen kleineren Verletzungen häufig angewandt. Wer das als „Traktieren“ ansieht und als Verstoß gegen das Tierschutzrecht, kann sicherlich seinen Tierarzt daran hindern, es anzuwenden; wer es als strafrechtlich relevant betrachtet, kann den Tierarzt ja verklagen…
Der Artikel wurde gebracht, weil es eine Menthode sein kann, nervösen Pferden ohne Chemie zu helfen. Es wurde überhaupt nicht dazu „aufgerufen“. Es bleibt – wie bei allem anderen auch – jedem Leser überlassen, sich sein eigenes Bild zu machen.
—H.O.
2 Kommentare
Leider hat man bei der Veröffentlichung des aus dem Englischen übersetzen Artikels übersehen, dass diese Art von Manipulation auf dem Turnier nicht gestattet ist (ebenso wie das im Artikel erwähnte applizieren von Alkohol, dieses zumindest in Deutschland). Und zwar sowohl bei der EWU, als auch bei der AQHA (nach Aussage mehrerer AQHA Richter) und bei der APHA. Dort stellt es laut Aussage eine Verletzung der Regel SC 080 dar und fällt unter unerlaubte Prozeduren:
PROCEDURES AFFECTING PERFORMANCE OR NATURAL
CONFORMATION. Any Surgical procedure, injection or oral administration
of any foreign substance or drug which could affect the horse’s
performance or alter its natural conformation or appearance is prohibited,
except for those surgical procedures performed for the sole purpose
of protecting the health of the horse. (Auszug APHA Regelbuch)
Zumindest das hätte man in einem Nachsatz an den Artikel erwähnen müssen.
Diese in der Tat aus dem Englischsprachigen entnommene Sachlage war nur wegen ihres Informationsgehaltes veröffentlicht worden, nicht, weil angeregt werden sollte, dass Leute künftig damit starten sollen. Dass Pferde so akupunkturmäßig beeinflusst werden können, ist doch eher erstaunlich. Trotzdem, ein Hinweis auf bei verschiedenen Verbänden durch das Regelwerk unerlaubte Prozeduren wäre relevant und darum angebracht gewesen.
(OE)